Mieterselbstbestellung einfach erklärt: So können HWG-Mieter Handwerker selbst beauftragen 

8. März 2024
Entdecken Sie, wie Sie als Mieter*in der HWG mit unserem Service direkt Handwerker für Reparaturen in Ihrer Wohnung beauftragen können. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag alles rund um die Mieterselbstbestellung.

Als Mietende der HWG wissen Sie, dass ein verlässlicher Service und eine zuverlässige Betreuung rund um Ihr Mietverhältnis für uns wichtig sind. Deshalb haben wir mit der Mieterselbstbestellung einen Service eingerichtet, der es Ihnen ermöglicht, bei Schäden im Bereich Heizung, Sanitär und Elektro direkt den für Sie zuständigen Handwerker anzurufen und einen Termin zu vereinbaren.  

Doch wie finden Sie heraus, welcher Handwerksbetrieb für Sie zuständig ist? Keine Sorge, wir haben bereits alle erforderlichen Informationen für Sie zusammengestellt. Als Mietende haben Sie bereits die entsprechenden Informationen auf dem Postweg erhalten – oder sie werden Ihnen, bspw. bei Neuvermietungen, direkt mit dem Mietvertrag ausgehändigt. Zusätzlich finden Sie alle Informationen am Schwarzen Brett in jedem Hauseingang der HWG.

Mieterselbstbestellung der HWG: So können Sie Handwerker für Reparaturen erreichen 

Die Handwerksbetriebe im Bereich der Mieterselbstbestellung sind von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr erreichbar. Bei Notfällen wie einem Rohrbruch, einer Verstopfung oder einem Heizungsausfall außerhalb unserer Geschäftszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen haben wir eine spezielle Notrufnummer eingerichtet, unter der Sie den Notdienst erreichen können:

Ein Handwerker mit dunkler Mütze und grauem Arbeitsoberteil arbeitet unter einem weißen Waschbecken. Er hält das Siphonrohr mit beiden Händen fest, vermutlich bei einer Reparatur oder Montage. Die Szene zeigt einen typischen Arbeitsschritt im Sanitärbereich.

Ein weiterer Vorteil für Sie als Mieter ist die unkomplizierte Abwicklung der Rechnungsstellung. Die Rechnung für die durchgeführten Arbeiten wird vom zuständigen Handwerksbetrieb direkt an die HWG geschickt und von uns beglichen. Lediglich bei Versicherungsschäden oder selbstverschuldeten Schäden sind unsere Mietenden für die Rechnungsbegleichung verantwortlich.

Mit unserer Mieterselbstbestellung möchten wir als HWG sicherstellen, dass Ihnen ein direkter Zugang zu technischen Dienstleistungen ermöglicht wird. Ihre Zufriedenheit ist unsere Motivation, daher setzen wir alles daran, Ihnen einen zuverlässigen Service zu bieten.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach – wir sind für Sie da!

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